Immobilien im Jahr 2021: Das ändert sich

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Immobilien im Jahr 2021 - Das ändert sich

Im folgenden Artikel wollen wir Ihnen einen Ausblick auf die Dinge geben, die sich Rund um das Thema Immobilien im Jahr 2021 ändern werden. Die größten Veränderungen wird es in Sachen Heizen und Förderungen geben.

Mehr Kosten beim Heizen

Sollten Sie zu denen gehören, die noch immer mithilfe von fossilen Brennstoffen heizen, dann wird die Rechnung im Jahr 2021 größer ausfallen als bisher. Das Brennstoffemissionsgesetz wurde abgeändert und eine neue CO2-Bepreisung aus dem Jahr 2019 tritt nun in Kraft. Genau bedeutet diese, dass Sie ab 2021 zu den normalen Betriebskosten je produzierte Tonne CO2 25€ mehr zahlen müssen. Es wurde dabei aber noch nicht geklärt, ob die Mieter diese Kosten übernehmen müssen oder ob der Vermieter max. 50% auf die Mieter umlegen kann. Die Bundesministerien haben den Vorschlag geäußert, dass eine 50/50 Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter festgesetzt wird. Die Bepreisung von CO2 soll bis zum Jahr 2025 auf 55€ ansteigen. 2026 soll diese 55€ bis max. 65€ kosten.

Damit für Verbraucher keine Mehrbelastung entsteht, plant die Bundesregierung die Einnahmen aus den Steuern so zu nutzen, dass die EEG-Umlage gesenkt werden kann und somit die Strompreise niedriger werden. Laut Finanzminister Olaf Scholz soll die EGG-Umlage zukünftig auf 0 abgesenkt werden.

Wohngeld steigt weiterhin

Für einkommensschwache Bürger sollen die Wohngelderhilfen im Jahr 2021 erneut angehoben werden. Durchschnittlich soll das Wohngeld um mindestens 15€ angehoben werden. Ebenfalls bekommen die 665.000 Haushalte pro Familienmitglied zusätzlich 3,60€ monatlich. Die Erhöhung des Wohngeldes hängt auch mit der Erhöhung der CO2-Steuern zusammen und soll die finazielle Belastung fördern.

Neue Regelung in Sachen Maklerprovision

Seit dem 23.12.2020 gilt ein neues Gesetz für die Aufteilung der Maklerprovision beim Kauf/Verkauf von Wohneigentum (auch bekannt als Bestellerprinzip).

Folgendes steht in der Veränderung des bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) :

  • Ebenfalls gilt mit dem neuen Gesetz, dass neue Verträge immer in einer schriftlichen Form vorhanden sein müssen. Mündliche Vereinbarungen sind nicht mehr rechtsgültig.
  • Arbeitet der Makler im Interesse des Käufers und des Verkäufers, dann muss die Provision zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
  • Bestellt beispielsweise der Verkäufer den Makler, dann muss dieser mindestens 50% der Provision tragen. Es kann mit dem Käufer eine Vereinbarung getroffen werden, um einen Teil der Provision auf diesen umzulegen. Dieser Anteil darf aber max. 50% betragen.

Erhöhung der Umsatzsteuer

Die Hilfen für das Steurgesetz aufgrund der Coronapandemie liefen Ende des Jahres 2020 aus, was bedeutet, dass die Steuern von 16% (bzw. 5% ermäßigtem Steuersatz) wieder auf 19% ansteigen. Das hat dann zur Folge, dass Betriebskosten für Strom, Gas und Wasser wieder mit den ursprünglchen 19% besteuert werden. Dasselbe gilt für die Dienstleistungen von Maklern.

Bußgelddrohung für Solaranlagenbesitzer

Jede Solaranlage, die mit dem Stromnetz verbunden ist, muss bis zum 31.01.2021 in dem Marktstammdatenregister registiert werden. Folgen die Besitzer dieser Aufforderung nicht, droht ein Stop der EEG-Vergütung und ein Bußgeld von bis zu 50.000€. Ebenfalls müssen Systeme wie Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke, Anlangen durch Windenergie registiert werden. Laut den neusten Recherchen, geht man davon aus, dass mindestens 200.000 Photovoltaikanlagen nicht registiert sind. Wie die Anmeldung funktioniert, können Sie genauer über die Bundesnetzagentur nachlesen.

Mehr Prämien für den Wohnungsbau

Wenn Sie vorhatten, einen Bausparvertrag im kommenden Jahr zu unterschreiben, dann haben wir gute Neuigkeiten für Sie. 2021 werden die jährlichen Einzahlungen mit 10% (nicht mehr mit 7,7%) gefördert. Außerdem wurden die Förderungen der Einzahlungen in Bausparverträge erhöht. Für Alleinlebenede steigt der Betrag von 512€ auf 700€. Paare erhalten 1400€. Außerdem werden die Mittel auch für weitaus mehr Personen zur Verfügung stehen. Die Einkommensgrenzen wurden nämlich auch angehoben. Für alleinstehende ist diese jetzt bei 35.0000€ und für Paare bei 70.000€.

Teilverbot für Umwandlung von Mietwohnung

Ist der Wohnungsmarkt in einem bestimmten Gebiet angespannt, dann sollen in Zukunft Vermieter nicht mehr die Möglichkeit haben, vermietete Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Diese umstrittene Gesetz ist im Baulandmobilisierungsgesetz festgesetzt worden. Die zuständige Behörde der Gemeinde muss einer Umwandlung zukünftig zustimmen. Landesregierungen dürfen die jeweiligen Gebiete selber bestimmen.