Bundesmeldegesetz: Alle wichtigen Infos

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Bundesmeldegesetz

Die Meldepflicht ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Jeder, der innerhalb Deutschlands umzieht, ist verpflichtet die örtliche Behörde über seinen neuen Wohnort zu informieren. Die neue Adresse wird im System und auf den Dokumenten (Ausweise etc.) der Person vermerkt. Die Meldegesetze wurden bis November 2015 in den verschiedenen Bundesländer festgesetzt. Das neue Bundesmeldegesetz hat die Regelungen nun vereinheitlicht. Wenn Sie umziehen, sollten Sie in jedem Fall eine Bestätigung vom Vermieter einholen und diese zu Ihrem Termin beim Einwohnermeldeamt mitbringen. Diese Bestätigung hilft dabei,  falsche Wohnortmeldungen zu vermeiden und die damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität zu verhindern.

Das neue Gesetz

Seit dem 1. November 2015 ist das Meldewesen in Deutschland nun bundesweit geregelt. Davor wurde dieses auf Landesebene geregelt, was bedeutet, dass jedes Bundesland sein eigenes Gesetz hatte. Aufgrund der Standardisierung hat sich diese Situation geändert. Beispielsweise können Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in ganz Deutschland jetzt die für Ermittlungen erforderlichen Informationen einsehen. Ebenfalls können nun neben Verwaltungsbehörden auch Einzelpersonen und Unternehmen Informationen zu Wohnorten abrufen. Werbetreibende oder Adresshändler dürfen jedoch nur mit Zustimmung der beteiligten Parteien auf Daten zugreifen.

Folgendes im Überblick:

  1. In Abschnitt 1 sind die Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Behörden sowie die möglicherweise gespeicherten Daten festgelegt.
  2. Abschnitt 2 behandelt die Eigentumsrechte der vom Gesetz betroffenen Bürger. Dies beinhaltet auch das Recht, Informationen über gespeicherte Daten aus der Meldeauskunft zu erhalten. Es besteht das Recht, diese Daten zu korrigieren und zu löschen.
  3. Der dritte Abschnitt enthält allgemeine Pflichten bezüglich der Meldung, nämlich wann und wie bei der jeweiligen Behörde diese zu erfolgen ist.
  4. Die Abschnitte 4 und 5 befassen sich mit besonderen Pflichten für die Um-/Anmeldung für Beherbergungsbetriebe und Seeleute sowie mit den Arten der Datenübertragung zwischen dem Ämtern und anderen zuständigen Behörden. Regelungen zum Umgang mit den jeweiligen Daten werden auch hier geregelt.
  5. Der sechste und siebte Abschnitt enthält hauptsächlich Bestimmungen über Geldbußen bei Verstößen gegen Meldepflichten oder Schutzbestimmungen.

Bestätigung der neuen Wohnadresse durch den Vermieter

Gemäß dem neuen Bundesmeldegesetz müssen Mieter die Bestätigung ihres neuen Wohnortes innerhalb von zwei Wochen bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt einreichen. Diese erhalten Sie vom Hausbesitzer (in der Regel der Vermieter). Für diejenigen, die untervermieten, schreibt der Hauptmieter die Wohnmeldebestätigung aus.

In diesen Bestätigungen erklärt der Hausbesitzer, dass der Mieter tatsächlich in der Wohnung leben wird. Im §19 des neuen Meldegesetzes muss die Bestätigung folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift des Vermieters
  2. Datum des Mietbeginns
  3. Wohnungsadresse
  4. Name des neuen Mieters
  5. Beschreibung ob die Person ein- oder auszieht

Achtung: Das neue Gesetz legt die sogenannte Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Behörden auch für die Vermieter fest. Nich nur der Mieter wird damit zur Ummeldungen verpflichtet, sondern auch der Vermieter. Die Wohnmeldebestätigung ist somit zwangsläufig für seinen Mieter auszustellen. Bei Verstoß droht dem Vermieter eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro (BMG § 54 Abs. 3).

Nach dem Umzug kommt die Ummeldung

Der Umzug ist erledigt? Dann bleiben Ihnen zwei Wochen Zeit, um sich bei der zuständigen Einwohnermeldestelle anzumelden. Zu diesem Termin müssen Sie Ihren Ausweis oder Reisepass und das Bestätigungsschreiben des Vermieters mitbringen. Auch Personen, die einen zweiten Wohnsitz beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldestelle anmelden.

Mieter müssen in der Regel nicht an ihrem ursprünglichen Wohnsitz eine Abmeldung durchführen. Die Informationen werden automatisch von der neuen Einwohnermeldestelle abgerufen. Seit 2018 müssen alle Bundesländer vorab ausgefüllte Anmeldeformulare für den Datenvergleich verwenden.

Ausnahmen und Folgen bei Verstoß

Nach dem neuen Gesetz ist eine Um- oder Anmeldung nicht erforderlich, wenn jemand eine andere Wohnung für weniger als sechs Monate anmietet. Sollte sich die Dauer doch verlänern, muss nach dem sechsten Monat eine Ummeldung nach spätens 2 Wochen erfolgen.

Wenn Sie gegen die neuen Vorschriften des Bundesmeldegesetz verstoßen, werden Sie möglicherweise mit einer Geldstrafe belegt. Wird die 2 Wochenfrist beispielsweise nicht eingehalten oder verweigert Vermieter eine Bestätigung für den neuen Wohnsitz des Mieters auszustellen, kann eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro ausgestellt werden. Ob eine Geldbuße verhängt wird hängt vom guten Willen der örtlichen Behörden ab. Wenn jemand jemandem eine Privatadresse zur Verfügung stellt, ohne tatsächlich einzutreten oder nicht dort leben zu wollen, drohen ihm noch strengere Strafen. In solchen Fällen kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro ausgesetzt werden. Dies soll falsche Ummeldungen und Scheinwohnorte verhindern.